Rechtliches

Mit dem Mietwagen geblitzt. Was tun?

Gerade wenn man bei der Autovermietung ein Upgrade zu einem PS-starken Modell bekommen hat, geht es manchmal ganz schnell: Man hat die Geschwindigkeit gar nicht „gemerkt“ und ist in eine Blitzerfalle gefahren.

Mit einem Mietwagen ist das aber gar kein Problem: Die zuständige Polizeibehörde, bzw. die zuständige Stadt fragt per Kennzeichen, was auf dem Foto erkennbar ist, den Halter des Fahrzeugs ab. Das ist i.d.R. die Autovermietung. Die Autovermietung erhält dann einen Brief von der zuständigen Behörde mit bitte um Auskunft über den Fahrer. Die Autovermietung gibt der Behörde dann die Adresse des Mieters. (Deshalb halten die Autovermietungen auch die Abhol- und Rückgabezeiten exakt fest) An diese Adresse schickt die Behörde dann den sog. Anhöhrungsbogen, bzw. den Bescheid über das Verwarn-/Bußgeld.
Für Sie als Fahrer macht es also keinen Unterschied, ob Sie mit Ihrem Privat PKW oder einem Mietwagen geblitzt wurden.

Nachteil, wenn man im Mietwagen geblitzt wird: Die Autovermietungen haben verwaltungstechnisch einen Mehraufwand, da Sie  für die Behörde den Mieter für den jeweiligen Zeitpunkt ermitteln müssen und verlangen hierfür meist eine Servicepauschale zwischen 8 und max. 20 EUR.

Tipp: Die Autovermietung kann der Behörde natürlich nur den Mieter des Fahrzeugs mitteilen, nicht, wer genau gefahren ist. Wenn Sie sich, z.B. auf einer Dienstreise nicht mehr sicher waren, wer von den verschiedenen Fahrern gefahren ist, schreiben Sie einen kurzen Brief / ein Fax an die Behörde, mit der Bitte, das Beweisfoto an Sie zu schicken. Das kostet nicht mehr und verzögert – wenn gewünscht – außerdem die Zahlung.

Über den Autor

Matthias Luft

Autor Matthias Luft faszinieren effiziente Motoren, moderne Designs und fortschrittliche Assistenzsysteme. Die neuesten Fahrberichte veröffentlicht er regelmäßig bei motoreport.de.

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