Rechtliches

Vorsicht bei Auslandsreisen mit dem Mietwagen!

Nicht mit jedem Mietwagen darf man ins Ausland fahren!

Fast jeder bucht seinen (Urlaubs-)Mietwagen im Internet. Dort wird erfahrungsgemäß fast nie darauf hingewiesen, dass meist hochwertige Autos in bestimmte Länder nicht einreisen dürfen! Zumindest bei den großen deutschen Vermietern wie Sixt, Europcar, Avis und Hertz. So dürfen beim Mietwagen-Riesen Sixt zum Beispiel keine Autos der Premiummarken Audi, Mercedes Benz, VW usw. in Länder wie Kroatien, Polen oder Tschechien eingereist werden. Zwar mag dieses „Einreiseverbot“ seitens des Autovermieters sinnvoll erscheinen, jedoch sind die wenigsten Mieter darüber informiert. Seit einiger Zeit findet sich unten stehendes Zitat aus den Sixt Vermietbedingungen auch nochmal auf jeden Mietvertrag (ganz unten) in gedruckter Form. Hat man es aber eilig, wird das ganz schnell überlesen und dann kann es teuer werden: Zwar hält einen der Vermieter nicht aus ins Ausland einzureisen, jedoch verlieren laut Vermieter-AGB in den entsprechenden Ländern meist Versicherungen ihre Gültigkeit!
Deshalb gilt: Fahrten ins Ausland unbedingt bei der Buchung angeben und den Mietvertrag immer komplett und aufmerksam lesen!

Auszug aus den Sixt Vermietbedingungen:

„Fahrten ins Ausland sind in folgende Länder, einschließlich der Inseln, erlaubt:
Andorra, Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Gibraltar, Großbritannien, Irland, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Monaco, Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, San Marino, Schweden, Schweiz, Spanien und Vatikanstaat.

In folgende Länder darf eingereist werden, allerdings nicht mit Fahrzeugen der Marken Audi, BMW, Mercedes-Benz, VW, Porsche und Jaguar, sowie allen Jeeps und Offroadern:
Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn.

Mit allen Fahrzeugen der Gruppen IVMR, SVMR, FVMR (einschließlich Mercedes-Benz B-Klasse, Mercedes-Benz Vito, Mercedes-Benz Viano) sowie Transportern und LKW darf in die letztgenannten Länder gefahren werden.

Bei Verstoß gegen die Bedingungen für Fahrten ins Ausland verlieren sämtliche Versicherungen ihre Gültigkeit.“

Diese „Regeln“ für die Auslandsnutzung sind übrigens bei allen großen Vermietern ähnlich, Europcar lässt aber beispielsweise Audi und VW zumindest noch in Tschechien und Polen mit Versicherungsschutz. Wir empfehlen deshalb explizit den Vergleich und die Suche eines Mietwagens über ein Vergleichsportal, da hier speziell nach Ferienmietwagen für Auslandsfahrten gesucht werden kann.

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Über den Autor

Matthias Luft

Autor Matthias Luft faszinieren effiziente Motoren, moderne Designs und fortschrittliche Assistenzsysteme. Die neuesten Fahrberichte veröffentlicht er regelmäßig bei motoreport.de.

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