Rechtliches

Die wichtigsten Infos zum neuen Bußgeldkatalog ab 1.5.2014

strafzettel

strafzettelMit der Punktereform, die ab 1. Mai 2014 in Kraft tritt, werden nur noch Verstöße eingetragen, die die Verkehrssicherheit gefährden. Vergehen, die keine direkte Gefahr für die Verkehrssicherheit darstellen, werden nicht mehr mit Punkten bestraft. Außerdem werden die Bußgelder für manche Verstöße erhöht. Die wichtigsten Änderungen für häufige Vergehen auf einen Blick:

VergehenBußgeldPunkte
Bis 20 km/h zu schnell außerorts300
Bis 30 km/h zu schnell außerorts701
Bis 50 km/h zu schnell außerorts1602
Bis 70 km/h zu schnell außerorts4402
Über 70 km/h zu schnell außerorts6002
Bis 20 km/h zu schnell innerorts350
Bis 25 km/h zu schnell innerorts801
Bis 40 km/h zu schnell innerorts1602
Bis 50 km/h zu schnell innerorts2002
Telefonieren während der Fahrt601
In Umweltzone ohne Plakette800
Fehlendes Kennzeichen600
Ohne wintertaugliche Bereifung601
Kinder nicht angeschnallt601
Rote Ampel überfahren (über 1 Sek.)2002
Vorfahrt missachtet701
Gefährliches Überholmanöver1001
Erster Verstoß gegen 0,5 Promille Grenze5002
Fahren ohne Zulassung701

Diese Liste wird noch erweitert.

Viele weitere Verstöße und eventuell daraus resultierende Fahrverbote kann man z.B. auf http://www.bussgeld-info.de berechnen und einsehen. Mehr Infos zu den Basics der neuen Regelungen finden sich auch schon hier auf motoreport.de.

Die wichtigsten Infos zur Punktevergabe und zum -Abbau:

  • Statt wie bisher bei 18 wird der Führerschein zukünftig bei acht Punkten entzogen.
  • Für Verstöße oder Straftaten gibt es nur noch 1-3 Punkte, statt wie bisher 1-7:
    – ein Punkt für Ordnungswidrigkeiten
    – zwei Punkte für grobe Ordnungswidrigkeiten sowie Straftaten
    – drei Punkte für Straftaten mit Entziehung der Fahrerlaubnis
  • Punkteabbau: Beim Stand von ein bis fünf Punkten kann durch ein freiwilliges Fahreignungsseminar ein Punkt abgebaut werden.
  • Besserer Überblick über die Löschung von Punkten nach festen Tilgungsfristen:
    – Ordnungswidrigkeiten mit 1 Punkt in 2.5 Jahren
    – Ordnungswidrigkeiten und Straftaten, jeweils mit 2 Punkten, in 5 Jahre
    – Straftaten mit 3 Punkten in 10 Jahren

Auf der Internetseite des Kraftfahrt-Bundesamtes kann man übrigens kostenlos Auskunft über seinen eigenen Punktestand erhalten.

Über den Autor

Matthias Luft

Autor Matthias Luft faszinieren effiziente Motoren, moderne Designs und fortschrittliche Assistenzsysteme. Die neuesten Fahrberichte veröffentlicht er regelmäßig bei motoreport.de.

4 Kommentare

    • Ich mache gerade meinen Führerschein und hab echt Respekt vor dem ganzen Verkehrsrecht 🙁
      Aber das wird schon 🙂
      Vorsichtig fahren und dann läuft alles rund

      • Den Führerschein haben wir alle mal gemacht, keine Sorge das wird schon @jenny! Auch wenn man sich denkt, oh je wie soll das alles nur in den Kopf rein und dann auch noch beim Fahrenabrufbar sein! Das kriegste hin 😉

        • hast du inzwischen deinen Führerschein?
          Ich hab nächste Woche theoretische Prüfung:) Bin aber gut vorbereitet, schätz ich mal!

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