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Frontbügel / Kuhfänger nachrüsten: Das muss beachtet werden

Aktuelle Gesetzeslage bei Frontbügeln

Die wachsende Popularität von Geländewagen und SUVs führte in den 1980ern auch zu einer Zunahme von Fahrzeugen, die mit einem Frontbügel, umgangssprachlich als Kuhfänger bezeichnet, ausgerüstet wurden. In den 1990ern entfachte eine heftige Diskussion darüber, dass die Frontbügel aus Stahlrohren insbesondere für wenig geschützte Verkehrsteilnehmer wie Fußgänger ein enormes Risiko bedeuten würden. Im Verlauf der darauffolgenden Jahre kam es zunächst zu unterschiedlichen nationalen und EU-weiten Vorgaben. Diese Vorgänge haben Autobesitzer dermaßen verunsichert, dass heute viele nicht wissen, ob oder unter welchen Umständen diese Frontbügel gestattet sind.

Frontschutzbügel für Geländewagen führen zu großer Beliebtheit auch in anderen Fahrzeugkategorien
Die Hersteller von Offroad-Zubehör entdeckten bei Geländefahrzeugen, die abseits des öffentlichen Straßenverkehrs eingesetzt wurden, Rammschutzbügel aus Stahl und übernahmen die Idee als Zubehörartikel für Geländewagen und später SUVs, leichte Nutzfahrzeuge sowie Lkws. In den Jahren danach erfuhren die umgangssprachlich als Kuhfänger bezeichneten Frontbügel eine enorme Beliebtheit.

Die Bügel wurden immer größer und mächtiger. Da bereits ein Streit über die Risiken für wenig geschützte Verkehrsteilnehmer wie Fußgänger und Zweiradfahrer entbrannt war, führte die ETH Zürich (Eidgenössische Technische Hochschule Zürich) umfassende Test mit ernüchternden Ergebnissen durch. Demnach stellen viele der Frontschutzbügel eine lebensbedrohliche Gefahr für diese Verkehrsteilnehmer im Falle eines Frontalunfalls dar. Immerhin bestanden keinerlei Normen für die Herstellung.

Deshalb sind Kraftfahrzeugbesitzer heute verwirrt, ob der Kuhfänger noch erlaubt ist oder nicht
Die Diskussion darüber wurde aber noch viele Jahre geführt, bevor sie nach der Jahrtausendwende auch die Politik erreichte. 2005 war es dann scheinbar so weit. Das Europäische Parlament segnete im Oktober 2005 eine Richtlinie ab, die als Richtlinie 2005/66/EG in den verschiedenen Mitgliedsstaaten in nationales Recht umgewandelt werden sollte. Diese ignorierten die Richtlinie jedoch.

Im Gegenteil führte der Wille zum Bürokratieabbau in Deutschland auf Verwaltungsebene dazu, dass die Frontschutzbügel ab 1. Juni 2008 nicht mehr eintragungspflichtig sein sollten. Darauf reagierte Brüssel nun unmittelbar. Ab November 2009 wurde eine verbindliche Neuregelung eingeführt. Allerdings gab es zuvor noch eine Übergangszeit von 18 Monaten, die Anfang 2008 enden sollte. Demnach war der Verkauf von Lagerbeständen bereits produzierter Frontschutzbügel ebenso gestattet wie der Anbau ans Fahrzeug. Dieses Hin und Her führte zur heute noch anhaltenden Unsicherheit bei Verbrauchern.

Aus dem Frontschutzbügel wird der Personenschutzbügel
Die neuen, laut EU-Regelwerk als Personenschutzbügel bezeichneten Frontbügel, müssen verschiedene Kriterien erfüllen, um Fußgänger zu schützen. So müssen die Frontschutzbügel zwar fest mit dem Fahrzeug verbunden werden, sodass sie wirklich fest sitzen. Allerdings mithilfe eines Mechanismus, dass die Bügel bei einem Aufprall mit Personen und natürlich anderen Objekten nachgeben.

Dazu müssen die Frontschutzbügel der neuen Generation auch anspruchsvolle Prüfverfahren durchlaufen. Aufgrund der enormen Prüfanforderungen hat sich der Preis der Frontbügel etwas nach oben verschoben. Das ist also keine Willkür der Anbieter. Die hier vorgestellten Nissan Navara Frontbügel aus Edelstahl bzw. Personenschutzbügel erfüllen diese Vorgaben.

Für welche Fahrzeuge die Neuregelungen gelten und wie die Personenschutzbügel beschaffen sein müssen
Im Rahmen der nun verbindlichen Verordnung dürfen übrigens keine Frontschutzbügel mehr verbaut werden, die über die gesamte Breite des Fahrzeugs reichen. Neben Edelstahlbügeln gibt es weitere Angebote aus flexiblen Kunststoffen, die Edelstahlrohren täuschend ähnlich sehen, dann aber als solche gekennzeichnet sind. Die Rohrschweller an den Seiten der Fahrzeuge sind von der neuen Verordnung ebenso wenig betroffen wie Überrollbügel für Pick-ups und der Rammschutz am Fahrzeugheck. Darüber hinaus gelten die 2009 eingeführten Vorschriften für Pkw und Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen. Alle Lkw und Nutzfahrzeuge mit einem darüber liegenden Gesamtgewicht sind von der Regelung nicht betroffen, außerdem keine Fahrzeuge mit Erstzulassung vor dem Stichtag 2006.

Über den Autor

Matthias Luft

Autor Matthias Luft faszinieren effiziente Motoren, moderne Designs und fortschrittliche Assistenzsysteme. Die neuesten Fahrberichte veröffentlicht er regelmäßig bei motoreport.de.

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