Blitzer Rechtliches

Hilfe, ich bin geblitzt worden und in der Probezeit!

Wenn Sie in der Führerschein Probezeit geblitzt wurden, sind damit ein paar Besonderheiten verbunden. Die Regelungen sind hier strenger. Die Probezeit für Fahranfänger bei der Ersterteilung der Fahrerlaubnis dauert 2 Jahre. Um die Ordnungswidrigkeit oder die Straftat im Straßenverkehr richtig einzuordnen, sollte man sich über A- und B Verstöße informieren. Diese sind nur beim Führerschein auf Probe relevant!

Unterschied zwischen A und B Verstößen

A-Verstoß

Der Gesetzgeber sieht als schweren Verkehrsverstoß alle (in der Anlage 12  A. zu § 34 FeV) aufgeführten Verkehrsstraftaten (z. B. unerlaubtes Entfernen vom Unfallort; Trunkenheit im Verkehr) und  Verkehrsordnungswidrigkeiten an, wobei letztere mit einem Bußgeld von mindestens 40,- EUR und einem Punkt in Flensburg geahndet werden, z.B. Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h; Überfahren eines Stoppschilds oder einer roten Ampel, Alkohol am Steuer etc.
Grundsätzlich gilt: Ein A Verstoß ist mit einem Verwarngeld, ein B-Verstoß mit einem Bußgeld verbunden. (Hier lesen, was Verwarngelder und Bußgelder sind)
Beispiel: In der 30 km/h Zone 60km/h gefahren. (> Kein Verwarngeld, sondern Bußgeld, Strafe über 40 EUR und mind. 1 Punkt > Fahrverbot!)

B-Verstoß

Aber auch bei zwei „weniger schwerwiegenden“ Verstößen (gem. der Anlage 12 B. zu § 34 FeV) wie z. B. fahrlässige Körperverletzung im Straßenverkehr oder Kennzeichenmissbrauch droht die Probezeit-Verlängerung auf 4 Jahre und die Teilnahme an einem Aufbauseminar.
Beispiel: In der 30 km/h Zone 60km/h gefahren. (> Kein Verwarngeld, sondern Bußgeld, Strafe über 40 EUR und mind. 1 Punkt > Fahrverbot!)

 

Ich habe einen A-Verstoß oder 2 B-Verstöße begangen. Was nun?

In der Regel ist der Führerschein nicht „weg“, sondern beim ersten Mal

  • verlängert sich die Probezeit um 2 Jahre
  • Ein Aufbauseminar (ASF = Aufbauseminar für Fahranfänger) wird angeordnet
  • Dieses Seminar muss an einer dafür zugelassenen Fahrschule absolviert werden, Es besteht aus einer Nachschulung von insgesamt 4 Sitzungen zu 135 Minuten
  • Es besteht aus einer Nachschulung von insgesamt 4 Sitzungen zu 135 Minuten.
  • Zwischen der ersten und der zweiten Sitzung gibt es eine Fahrprobe von mindestens 30 Minuten Dauer.
  • Diese Fahrprobe hat keinen Prüfungscharakter.
  • Der Kurs wird in Gruppen von 6 bis 12 Teilnehmern abgehalten, die durch aktiven Erfahrungsaustausch und gemeinsame Analysen ihres Fahrverhaltenslernen sollen, wie sie Unfallrisiken künftig vermindern können.
  • Eine durchgehende Teilnahme an allen Stunden ist Pflicht.
  • Die Kosten betragen durchschnittlich 250 Euro, maximal etwa 400 Euro.
  • Eine frühzeitige Anmeldung wird empfohlen, da die Seminare nicht durchgehend angeboten werden.
  • Eine Fristüberschreitung wird als Weigerung angesehen und hat den Entzug der Fahrerlaubnis zur Folge.

 

Passiert das nochmal…

Beim zweiten Mal (wieder ein A-Verstoß oder zwei B-Verstöße)  empfiehlt die Behörde die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung. Die (freiwillige) Teilnahme bringt 2 Punkte „Rabatt“.

Beim dritten mal

wird die Fahrerlaubnis entzogen. Eine Neuerteilung ist frühestens nach drei Monaten möglich, außerdem wird die Teilnahme an einer MPU(Medizinisch-psychologischen Untersuchung) nötig.

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Über den Autor

Matthias Luft

Autor Matthias Luft faszinieren effiziente Motoren, moderne Designs und fortschrittliche Assistenzsysteme. Die neuesten Fahrberichte veröffentlicht er regelmäßig bei motoreport.de.

3 Kommentare

  • Ich wollte den ganzen Mist umgehen und habe mir professionelle Hilfe geholt. Die haben dann meinen Fall schnell geklärt und ich kann nun zum Glück meine Probezeit normal beenden.
    Dabei hab ich auch noch erfahren, dass es strafbar gewesen wäre, wenn ich einen anderen Fahrer bezichtigt hätte, mit meine Möhre gefahren zu sein!!!

    Falls es euch interessiert, mir hat das [Link entfernt]-Team geholfen!

  • Es kommt – gerade in den Wintermonaten bei Minustemperaturen – durchaus vor, dass Blitzer fehl messen. Hier kann es sich lohnen, einen Anwalt aufzusuchen, da dieser Akteneinsicht fordern und die Fehlmessung evtl. nachweisen und damit ein Bußgeld verhindern kann.

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