Im absoluten Halteverbot (Schild mit dem roten X und den vier blauen Flächen) darf man grundsätzlich nicht anhalten oder parken.
Anders verhält es sich aber im eingeschränkten Halteverbot.Hier darf man durchaus kurz anhalten, parken und z.B. Brötchen vom Bäcker holen. Wichtig fürs Halten im eingeschränkten Halteverbot sind folgende Grundregeln, bzw. Legaldefinitionen:
- eingeschränktes Halteverbot (Parkverbot): Halten bis zu drei Minuten (oder zum Be-, Entladen oder Ein- und Aussteigen) ist erlaubt
- Parken ist in § 12 Abs. 2 StVO definiert: „Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält, der parkt.“