Bei sehr vielen KFZ-Versicherungen ist nicht jeder Fahrer mitversichert! Häufig gibt es nämlich bei Vollkaskoversicherungen einen fehlenden Versicherungsschutz: Fahrer unter 23 oder 25 Jahren. Für einen hochwertigen Neuwagen schließt man meist eine Vollkaskoversicherung ab.
Das Problem: Häufig gilt der Vollkaskoschutz nur für „eingetragene Fahrer“ oder Fahrer ab 23 oder 25 Jahren, also nicht für „junge Fahrer“. Soll der Vollkaskoschutz auch für Fahranfänger gelten, muss man dies der Versicherung unbedingt mitteilen und in der Police notieren lassen, welches Alter der jüngste Fahrer hat. Das kostet meist nur geringfügig mehr. Wie bereits hier erklärt, beinhaltet eine Vollkaskoversicherung die Haftpflichtversicherung, die Schäden an Fremden Fahrzeugen bezahlt. Die Haftpflichtversicherung gilt im Gegensatz zum Vollkaskoschutz immer für alle Fahrer unabhängig vom Alter.