Rechtliches

Lichthupe ist auf der Autobahn verboten

So merkwürdig es auch klingt: Das ist ein Irrtum. Wer auf der Autobahn z.B. Platz auf der linken Spur zum überholen machen will, darf tatsächlich die Lichthupe benutzen – oder auch Hupen. Vorausgesetzt, es bleibt bei einem Lichtsignal und mal hält einen angemessenen Abstand:

Das sagt § 16 Abs. 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO):

§ 16
Warnzeichen
(1) Schall- und Leuchtzeichen darf nur geben,

1.wer außerhalb geschlossener Ortschaften überholt (§ 5 Absatz 5) oder
2.wer sich oder Andere gefährdet sieht.

Aber: Wer drängelt, dabei mehrfach mit der Lichthupe auf sich aufmerksam macht gefährdet nicht nur mehrere Leben, sondern verstößt natürlich auch gegen die Straßenverkehrsordnung. Auch im Rahmen des Strafgesetzbuchs macht man sich zusätzlich strafbar (Stichwort Nötigung).

 

=> Einmaliges Aufblenden vor dem Überholen mit gemäßigtem Abstand ist also in Ordnung! Das gilt sowohl für Autobahnen als auch auf Landstraßen.

Über den Autor

Matthias Luft

Autor Matthias Luft faszinieren effiziente Motoren, moderne Designs und fortschrittliche Assistenzsysteme. Die neuesten Fahrberichte veröffentlicht er regelmäßig bei motoreport.de.

Kommentieren

Mit dem Absenden des Kommentars übermittelten Sie uns Ihren Namen, Ihre E-Mail-Adresse, Ihre IP-Adresse, Ihre URL (sofern angegeben) und Ihren Kommentartext. Gleichzeitig stimmen Sie ausdrücklich der Speicherung und der Veröffentlichung des Kommentars zu. Die Veröffentlichung erfolgt ohne E-Mail- und IP-Adresse. Diese Daten dienen dem Schutz vor Missbrauch der Kommentarfunktion (SPAM) und werden anschließend automatisch gelöscht. Wir behalten uns vor, Kommentare ohne Angabe von Gründen nicht zu veröffentlichen.

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.