So merkwürdig es auch klingt: Das ist ein Irrtum. Wer auf der Autobahn z.B. Platz auf der linken Spur zum überholen machen will, darf tatsächlich die Lichthupe benutzen – oder auch Hupen. Vorausgesetzt, es bleibt bei einem Lichtsignal und mal hält einen angemessenen Abstand:
Das sagt § 16 Abs. 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO):
§ 16
Warnzeichen
(1) Schall- und Leuchtzeichen darf nur geben,1.wer außerhalb geschlossener Ortschaften überholt (§ 5 Absatz 5) oder
2.wer sich oder Andere gefährdet sieht.
Aber: Wer drängelt, dabei mehrfach mit der Lichthupe auf sich aufmerksam macht gefährdet nicht nur mehrere Leben, sondern verstößt natürlich auch gegen die Straßenverkehrsordnung. Auch im Rahmen des Strafgesetzbuchs macht man sich zusätzlich strafbar (Stichwort Nötigung).
=> Einmaliges Aufblenden vor dem Überholen mit gemäßigtem Abstand ist also in Ordnung! Das gilt sowohl für Autobahnen als auch auf Landstraßen.