Rechtliches

TÜV: Neuerungen ab 1. Juli 2012

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Ab dem 1. Juli 2012 führt der TÜV folgende Änderungen ein:

  • Ab sofort auch Prüfung der elektronischen Sicherheitssysteme wie Airbags, ABS, ESP oder Notbremsassistent. Über die Diagnoseschnittstelle wird  geprüft, ob die sicherheitsrelevanten Systeme richtig funktionieren. Die Elektronikprüfung kommt schrittweise für alle Fahrzeuge, die ab 1. Juli 2012 neu zugelassen werden.
  • Für alle Fahrzeuge ist außerdem eine kurze Testfahrt mit mindestens 8 km/h vorgeschrieben
  • Die Prüfplakette wird nicht mehr rückdatiert, wenn das Fahrzeug zu spät zur Hauptuntersuchung kommt
  • Im selben Zug kostet allerdings eine verspätete Vorstellung beim TÜV etwa 20% Aufpreis (Vertiefte Untersuchung zu erhöhten Gebühren)
  • Künftig erhalten Autofahrer bei der HU zudem einen genaueren Prüfbericht, der den konkreten Mangel und dessen Lage ausweist. Anstelle von z. B. „Bremsanlage“ steht im Prüfbericht künftig „Bremsscheibe 1. Achse links verschlissen“. Der Halter erhält somit genauere Hinweise, was am Fahrzeug repariert werden muss.

Über den Autor

Matthias Luft

Autor Matthias Luft faszinieren effiziente Motoren, moderne Designs und fortschrittliche Assistenzsysteme. Die neuesten Fahrberichte veröffentlicht er regelmäßig bei motoreport.de.

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