Rechtliches

Man darf unbegrenzt lange parken

Wie lange darf ich mein Auto auf öffentlichen Straßen Parken? Darf man tatsächlich unbegrenzt lange parken? Zu diesen häufig auftauchenden Fragen gibt es jetzt ein neues Gerichtsurteil. Die Antwort: Ja, aber man muss sich vergewissern, dass kein Parkverbot angekündigt wird.

Das heißt: Man darf auf öffentlichen Parkplätzen, z.B. in Parkbuchten in Wohngebieten, durchaus so lage parken wie man möchte. Allerdings besagt ein neues Gerichtsurteil, dass ein Fahrzeug 3 Tage nach der Anordnung eines Parkverbots abgeschleppt werden darf. Ein solches Parkverbot wird z.B. durch temporär aufgestellte Schilder angekündigt, wenn Bauarbeiten oder Feste an einer Straße stattfinden. Man darf also auf freigegebenen Parkplätzen solange Parken wie man will, muss aber sicherstellen, dass dort kein Parkverbot angekündigt wird.

Im neuen Urteil heißt es:

[…]Es sei einem Autofahrer zumutbar, dass er sich alle paar Tage vergewissert, ob er noch parken darf (Aktenzeichen 5 K 444/14.NW).

Quelle: lawblog.de

Über den Autor

Matthias Luft

Autor Matthias Luft faszinieren effiziente Motoren, moderne Designs und fortschrittliche Assistenzsysteme. Die neuesten Fahrberichte veröffentlicht er regelmäßig bei motoreport.de.

6 Kommentare

  • Wir haben seit ca. 5 Monaten das Problem, dass ein PKW an der Straße direkt an unserer Buchenhecke parkt. Inzwischen ist die Hecke bereits über das Auto gewachsen und ein Heckenschneiden im Bereich des PKWs ist nicht möglich. Teilweise ist die Hecke auch schon beschädigt. Der Besitzer des Fahrzeugs ist nicht bereit umzuparken. Er besteht auf sein Recht. Muss man das wirklich so hinnehmen?

  • Was ist denn, wenn man mal länger als 3 Tage weg ist, wie soll man dann kontrollieren, dass kein Parkverbot ausgesprochen wird? Ist das Gesetz wirklich so hart, dass man Dutzende (evtl in die Hunderte gehende Euro) für ein Parkhaus/Parkplatz mit Parkschein ausgeben MUSS, nur wei auf der Straße ggf. ein Parkverbot kommen könnte?

  • Hallo
    Eine Frage meiner seits.. Unser Nachbar hat einen großen Hof mit zwei Garagen.
    Nun hat er ein drittes Auto gekauft was seit mehreren Monaten auf der Straße steht.
    Keiner aus der Familie fährt damit, seit der Anschaffung steht es bei uns auf der Straße.
    Darf sowas sein??
    Dafür müsste es auch ein gesetzt geben.
    Mich und auch die Nachbarn ärgert so etwas nur da ich hier lese das man sowas unbegrenzt darf kann man wohl nichts dagegen tun oder?

    • Hallo Ina,
      wenn es euch wirklich stört wäre wohl die beste Idee, sich bei der Gemeinde/der Stadt zu beschweren, damit die ihn auffordert, doch lieber seinen eigenen Hof zu nutzen.

      • Eine supertolle Idee,
        so was geht nur per Gesetz,
        was soll Gemeinde/Stadt da machen,
        Pustekuchen!
        Solch ein Quatsch,
        selbst wenn sie so was machen würden, was soll das bitteschön bewirken?!?
        Das war wieder einer dieser OMG Kommentare…

    • Hallo Ina bei mir ist genau das selbe wie bei dir der parkt mittlerweile schon ein viertel jahr obwohl er einen grossen Hof besitzt andere Mitbewohner müssen sich deswegen einen anderen Parkplatz suchen. Wie du gesagt hast das könnte man auch mal abschaffen

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