Ist man nicht an einem Unfall Schuld, sollte man sich unbedingt einen Anwalt nehmen! Dass man ihn selbst bezahlen muss, ist meist ein Irrtum: Der Anwalt wird nämlich i.d.R. von der Haftpflichtversicherung des Unfallgegers bezahlt. Wickelt man die Abrechnung eines Schadens über einen Anwalt ab, spart mich sich nicht nur Zeit, sondern auch Kosten, da ein auf Verkehrsrecht spezialisierter Anwalt deutlich mehr herausholen kann.
Hat man selbst eine Rechtschutzversicherung, muss die gegnerische Haftpflichtversicherung oft sogar den Selbstbehalt der eigenen Rechtsschutzversicherung bezahlen. Es lohnt sich also auf alle Fälle, nach einem Unfall einen Anwalt zu nehmen – wenn man nicht Schuld ist. Auch wenn man selbst augenscheinlich nicht Schuld ist, kann man nämlich eine Teilschuld bekommen: Wegen der „einfachen Betriebsgefahr“ kann man unter Umstönden mit 20-30% mithaften müssen. Das trifft z.B. zu, wenn man auf einem Supermarktparkplatz verunfallt.
In unserem Artikel auf motoreport.de erklärt Anwalt Florian Sackmann den Sachverhalt eingehend.
Gerade im Zusammenspiel mit einer Vollkasko- und Rechtsschutzversicherung kann man oft seinen gesamten Schaden ersetzt bekommen. Damit das klappt, macht es fast immer Sinn, sich anwaltlichen Rat zu holen, das spart lästige Schreibarbeit, führt oft zu höheren Erstattungen und die Gebühren bezahlt meist voll die Haftpflicht- oder Rechtsschutzversicherung.