Meistens ist es in Sekundenbruchteilen passiert und oft auch noch ganz unverhofft: Ein Unfall. Besonders Schäden, für die man absolut nichts kann sind ärgerlich. Ein Klassiker ist in dem Fall das Auffahren auf den Vordermann z.B. an der Ampel. Ist man unaufmerksam oder erkennt man in einer fremden Stadt das rote Signal zu spät, sind gleich 2 Autos beschädigt – auch bei Auffahrunfällen mit nur 10-20 km/h kann ein hoher Schaden entstehen. Gehen wir von diesem Beispiel aus: Welche Möglichkeiten habe ich, den Schaden zu reparieren?
Bei relativ neuen Fahrzeugen
Trifft ein solcher Unfall relativ neue Fahrzeuge, ist die Situation am ärgerlichsten. Wenn der Unfallverursacher auf eine ungünstige Stelle oder mit höherer Geschwindigkeit aufgefahren ist, kann das Fahrzeug eventuell für den Rest seines Lebens den unschönen Beinamen “Unfallfahrzeug” tragen, auch wenn es von außen perfekt repariert ist. Bei neuen, hochwertigen Fahrzeugen empfiehlt es sich für den Geschädigten, einen Gutachter zu beauftragen und das Fahrzeug dann ordentlich und mit Originalteilen in der Werkstatt reparieren zu lassen – die Kosten spielen hierbei im Prinzip keine Rolle, denn das alles muss die Versicherung des Unfallverursachers bezahlen.
Bei älteren Fahrzeugen
Bei älteren Fahrzeugen sind kleine Unfälle nicht immer negativ: Häufig kann der Geschädigte von der gegnerischen Versicherung noch Etwas herausholen. Stellen wir uns beispielsweise ein 8 Jahre altes Auto vor, das schon über 150.000 Kilometer auf dem Tacho hat, dazu einige Gebrauchsspuren und Kratzer aus den letzten Jahren. Außerdem einen Besitzer, der sich ohnehin schon überlegt, wie lange er das Auto noch fahren möchte.
Auch in diesem Fall sollte zuerst wieder ein Gutachter nach eigener Wahl hinzugezogen werden. Je nach Gutachter und/oder Werkstatt kann ein Schaden nämlich zu ganz unterschiedlichen Summen geschätzt werden. Der springende Punkt ist auch, dass ein Schaden nicht zu dem Preis repariert werden muss, zu dem ihn der Gutachter schätzt! Ein Beispiel: Der Gutachter sieht sich Ihr Fahrzeug, das durch einen Auffahrunfall am Heck beschädigt wurde, genau an und gibt die Schadenshöhe mit 1.200 EUR an. In der Werkstatt Ihres Vertrauens sagt man Ihnen aber, man könne den Schaden auch “einfach” und für nur 800 EUR reparieren. Wenn es sich um ein älteres Fahrzeug handelt, das ohnehin alle Neuwagenqualitäten verloren hat, ist das oft ein guter Weg, das Fahrzeug günstig zu reparieren. Die restlichen 400 EUR bleiben Ihnen übrig.
Ist das denn legal? Ja, auf jeden Fall! Sie wurden geschädigt und Ihnen ist ein Schaden in der Höhe entstanden, wie es der Gutachter angegeben hat. Ob und wie Sie den Schaden reparieren lassen ist völlig Ihnen überlassen!
Tipp: Ersatzteile selbst kaufen und günstig reparieren lassen!
Hat man ein älteres Fahrzeug und wählt letzteren Weg der Reparatur, bietet es sich zudem an, die benötigten Ersatzteile selbst zu besorgen. Für fast alle kleineren Werkstätten ist das überhaupt kein Problem, selbst mitgebrachte Teile werden dort gerne angenommen. PKW-Teile findet man am besten im Internet: Hier kauft man fast immer zum günstigsten Preis. Empfehlenswert sind spezielle Autoteile-Shops. In ihnen kann man ganz einfach durch mehrere Dropdown-Felder seinen exakten Fahrzeugtyp bestimmen und die passenden Teile bestellen. Vorbeischauen sollte man zum Beispiel bei Pkwteile.de, oder auch in Österreich auf der entsprechenden Seite. Solche Shoppingportale für Autoteile haben gegenüber manchen eBay-Händlern den Vorteil, dass zugelassene und einwandfreie Teile verkauft werden. Bei manchen eBay-Händlern finden sich nämlich oft Gebrauchtteile, die nicht eindeutig als solche gekennzeichnet sind!
[…] der 130% Regelung geknüpft: Der Wagen muss nach einem seriösen Kfz-Sachverständigengutachten ordentlich repariert werden und vom Besitzer noch min. 6 Monate weiter gefahren (und nicht verkauft) […]