Rechtliches

Wildschäden, Flipflops und Zweitwagen: 3 häufige Irrtümer bei Kfz-Versicherungen

vw polo seitenscheibe eingeschlagen

Die Kosten für eine Autoversicherung hängen nicht nur von der Typ- und Regionalklasse und dem eigenen Fahrverhalten ab. Bei der Berechnung der Beiträge spielen viele Faktoren eine Rolle. Vor allem junge Autobesitzer, die erst seit kurzem ihren Führerschein in den Händen halten, können einiges sparen, wenn sie sich vorab darüber informieren, welches Verhalten und welche Schäden einen Einfluss auf die Leistungen einer Kfz-Versicherung haben. Denn wie die folgenden Beispiele zeigen, gibt es diesbezüglich immer noch populäre Irrtümer.

1. Für Wildschäden kommt die Versicherung auf

Würde ein Pferd von der Koppel ausreißen und vor das Auto laufen oder ein Vogel gegen die Frontscheibe fliegen, kann es bei einem Unfall richtig teuer werden. Denn leistungsschwache Kasko-Tarife decken nur Schäden durch Haarwild wie Rehe, Hirsche und Wildschweine. Deswegen sollten sich Autobesitzer nicht blenden lassen und sofort für die günstigste Police entscheiden, sondern vor dem Abschluss einer Kfz-Versicherung einen genauen Blick auf den Leistungsumfang werfen. Denn wirklich gute Tarife decken Kollisionen mit allen Tieren ab. Wer hier spart, muss das im Schadensfall mitunter teuer bezahlen.

Klassischer Kasko-Schaden: Eine eingeschlagene Seitenscheibe beim VW Polo

2. Eine Zweitwagenversicherung ist für Fahranfänger immer günstiger

Grundsätzlich ist das nicht falsch. Allerdings können Fahranfänger noch deutlich mehr sparen, wenn sie sich bereits mit 16 in der Fahrschule anmelden und mit 17 am begleiteten Fahren teilnehmen. Sie landen zwar auch in der Schadensfreiheitsklasse 0 oder 1/2, zahlen aber niedrigere Versicherungsbeiträge, wie das Verbraucherportal Finanztip in diesem Artikel erläutert. So reduziert sich die Prämie bei 18-jährigen Autofahrern um 20 Prozent, wenn sie nach einem Jahr Fahrpraxis im Alter von 18 eine Kfz-Versicherung abschließen. Der Hintergrund: Zu diesem Zeitpunkt ist ihr Fahrstil in der Regel schon sehr sicher. Fährt der Nachwuchs mit 18 Jahren den Wagen seiner Eltern, können sie weitere 10 Prozent einsparen. Manche Versicherer bieten auch günstigere Konditionen, wenn Fahranfänger ihren Fahrstil per App aufzeichnen lassen.

3. Im Sommer mit Flipflops fahren ist verboten

Nicht alles, was die oftmals schweißtreibenden Temperaturen im Auto erträglicher macht, ist erlaubt. Wer im Sommer mit Flipflops, High Heels oder sogar barfuß fährt, gefährdet sich selbst und andere Verkehrsteilnehmer – das Risiko ist groß, beim Treten auf das Brems- oder Gaspedal abzurutschen. Verboten ist es aber laut Straßenverkehrsordnung nicht. Nur Lkw-Fahrer, die aus beruflichen Gründen auf der Straße unterwegs sind, müssen feste Schuhe tragen. Verursacht man jedoch wegen falschen Schuhwerks einen Unfall, muss man möglicherweise ein Bußgeld zahlen. Und auch bei der Versicherung drohen Nachteile: Während die Kfz-Haftpflichtversicherung für den Schaden aufkommt, darf eine Vollkaskoversicherung wegen grober Fahrlässigkeit die Leistungen kürzen oder verweigern. Wer verantwortungsbewusst ist, trägt daher immer feste Schuhe und macht auch sein Auto rechtzeitig fit für den Sommer.

Über den Autor

Matthias Luft

Autor Matthias Luft faszinieren effiziente Motoren, moderne Designs und fortschrittliche Assistenzsysteme. Die neuesten Fahrberichte veröffentlicht er regelmäßig bei motoreport.de.

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