Wenn Sie eindeutig geblitzt wurden ist normalerweise auf dem sog. “Anhörungsbogen” gar nichts auszufüllen, sondern am besten die Strafe schnellstmöglich zu bezahlen. Auf dem Anhörungsbogen müssen nur dann Angaben gemacht werden, wenn der “Blitzer” an Sie geschickt wurde, weil Sie der Fahrzeughalter sind, aber z.B. ihr Sohn geblitzt wurde weil er Ihr Fahrzeug gefahren ist. Sie sollten dann unbedingt den wirklichen Fahrer angeben und nicht einfach die Strafe in Ihrem Namen bezahlen und auf sich nehmen! Dies könnte der Behörde z.B.am Foto Auffallen (Mann/Frau), vor allem wäre es aber widerrechtlich, eine Fremde strafe zu bezahlen. Die Strafe ist von dem Verkehrsteilnehmer zu bezahlen, der Sie auch verursacht hat!
- Matthias Luft in BlitzerRechtliches
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