Wenn Sie eindeutig geblitzt wurden ist normalerweise auf dem sog. „Anhörungsbogen“ gar nichts auszufüllen, sondern am besten die Strafe schnellstmöglich zu bezahlen. Auf dem Anhörungsbogen müssen nur dann Angaben gemacht werden, wenn der „Blitzer“ an Sie geschickt wurde, weil Sie der Fahrzeughalter sind, aber z.B. ihr Sohn geblitzt wurde weil er Ihr Fahrzeug gefahren ist. Sie sollten dann unbedingt den wirklichen Fahrer angeben und nicht einfach die Strafe in Ihrem Namen bezahlen und auf sich nehmen! Dies könnte der Behörde z.B.am Foto Auffallen (Mann/Frau), vor allem wäre es aber widerrechtlich, eine Fremde strafe zu bezahlen. Die Strafe ist von dem Verkehrsteilnehmer zu bezahlen, der Sie auch verursacht hat!
[…] auch die Abhol- und Rückgabezeiten exakt fest) An diese Adresse schickt die Behörde dann den sog. Anhöhrungsbogen, bzw. den Bescheid über das Verwarn-/Bußgeld. Für Sie als Fahrer macht es also keinen […]
[…] der entsprechenden Behörde nicht sofort einen Buß-/Verwarngeldbescheid sondern erst einen sog. Anhörungsbogen. Hier soll man den Fahrer angeben, da die Behörde anhand des Kennzeichen ja nur den Halter […]