Rechtliches

Elektronische Parkscheiben sind verboten!

Zumindest seit einiger Zeit: Ein Irrtum! Der Großteil elektronischer Parkscheiben ist erlaubt. Für die Parkscheibe muss eine Typengenehmigung des KBA erteilt sein und einige Merkmale müssen zutreffen – diese erklären wir weiter unten. Verboten sind allerdings mitlaufende Parkscheiben die sich „selbst weiter drehen“!

Diese elektronischen Parkscheiben sind erlaubt:

Erlaubt sind elektronische Parkscheiben, die eine Typengenehmigung vom Kraftfahrt-Bundesamt haben. Der Gesetzgeber hat bestimmte elektronische Parkscheiben bereits im Jahr 2005 erlaubt. Folgende Merkmale müssen zutreffen, damit man nicht illegal parkt:

  • nach dem Ausschalten des Motors darf die Parkscheibe ihre Einstellung nicht mehr ändern
  • auf der Vorderseite muss das P (weiß auf blau) aufgedruckt sein (Verkehrszeichen 314)
  • das Display muss mindestens 2cm hoch sein
  • die Uhrzeit muss im 24-Stunden Format dargestellt werden (z.B.: 21:15)
  • sie muss von außen gut ablesbar sein
  • eine Typengenehmigung muss erteilt sein

Erlaubte elektronische Parkscheiben mit Typengenehmigung sind z.B. die Needit Park Lite (Amazon Link) für rund 21 € oder die GoPark von TFA Dostmann (Amazon Link) für knapp 30 €.

So funktionieren elektronische Parkscheiben

Die Scheiben erkennen anhand eines „Bewegungsmelders“, wenn das Fahrzeug still steht / abgestellt wird. Sie stellen dann automatisch als Ankunftszeit eine halbe Stunde nach der aktuellen Uhrzeit ein. Beispiel: Sie parken um 16:38 beim Supermarkt ein – die Scheibe stellt die Ankunftszeit automatisch auf 17 Uhr

Automatische Parkscheiben besonders für überwachte Supermarktparkplätze sinnvoll!

Immer mehr Supermarktparkplätze machen bei der sog. „Park Abzocke“ mit: Private Firmen verteilen vermeintliche Strafzettel in Höhe von rund 30 €, wenn während des Einkaufs keine Parkscheibe im Wagen liegt. Wir haben bereits bei Motoreport über die Abzocke der Firma Park&Control berichtet. Wenn möglichst viele Autofahrer eine solche elektronische (oder analoge) Parkscheibe nutzen, kann man den Abzock-Firmen schnell den Geldhahn zudrehen.

Foto: needit.dk

Über den Autor

Matthias Luft

Autor Matthias Luft faszinieren effiziente Motoren, moderne Designs und fortschrittliche Assistenzsysteme. Die neuesten Fahrberichte veröffentlicht er regelmäßig bei motoreport.de.

23 Kommentare

  • Ich habe seit März 23 eine PARKLEIT an der Windschutzscheibe kleben, und wegen der schlauen Kommentare, von wegen, die fällt bei 30 Grad runter,klebt auch ein Thermometer an der Scheibe. Habe am 5. 6. 23 schon 57 Grad im Auto gemessen und die Parkscheibe hält super.
    Ich habe mir noch eine zweite Park Lite gekauft um allen von diesem unbekannten Wesen zu berichten.
    Übrigens, die Kennzeichen am Auto sollten fest angeschraubt werden, wie die zur Zeit angebracht sind, ist das verleitung zum Diebstahl.
    Bitte weitersagen.

  • Ich habe leider trotz korrekter, elektronischer Parkscheibe ein 35€ Knöllchen bekommen. Laut Parkplatzbetreiber sind diese in deren AGB nicht zugelassen. Da konnte ich nichts dagegen unternehmen. Also doch wieder eine ganz normale reinlegen.

  • Nach einIgen PARKVERSTOESSEN sind wir nun auch endlich im Besitz einer elektronischen Parkscheibe.
    Nachdem man vom PKW das hintere Nummernschild gestohlen wurde, sind auch diese nun fest verschraubt. Um die neuen Schilder anzumelden, mussten wir ja zur KFZ Zulassungsstelle und haben dort das hoffentlich letzte Knöllchen, 42 Euro, erhalten. Parkraumbewirtschaftung ! ! !
    Mir wurde vor längerer Zeit schon mal die elektronische Parkscheibe empfohlen. Nun sind die 42 Euro als Lehrgeld zum Kaufpreis der neuen Parkscheibe 28 Euro dazu gekommen. Hätte ich billiger haben könnun.
    Ich empfehle ungefragt allen Personen die mir über den Weg laufen diese immer noch unbekannten elektronischen Wesen.
    Ich wünsche allen viel Freude auf allen Parkplätzen in Europa.
    Günter

  • Hallo Uli,
    ich frage mich wie man eine Parkscheibe/Uhr übersehen kann??
    Ich meine…die Frontscheibe eines PKW´s ist nicht grad groß von der Fläche her gesehen.
    Es sei denn man hat 100 qm Glasfläche ( ist jetzt ironisch Gemeint ).
    Ganz im Ernst…man erkennt diese Parkuhr/Scheibe doch von weitem schon….bei guten Wetter zumindest, das die Frontscheibe sauber ist vom PKW.
    Ich sehe Ihre Erfahrung als „Abzocke“.

    • Hallo Marcel.
      Meine Tochter hat jetzt schon das 3. Knöllchen bekommen trotz Park Lite. Zweimal hat man sie einfach übersehen, obwohl sie am richtigen Platz installiert ist. Beim 3. Mal hieß es heute, am 25.08.22, die seien nicht zugelassen. Wir schalten jetzt den Rechtsanwalt ein. Vielleicht kapieren die es dann.

  • Wo steht das die Parkscheibe unten rechts angebracht werden muss. In §13 STVO finde ich nur „gut sichtbar“.
    Die schwarze Parkscheibe ist zwar zugelassen, aber wird gerne übersehen, dann bekommt man ein Knöllchen.

  • Hallo mal eine Frage. Habe gelesen d,das z.B“ Park und Cotrol“ auf Supermaktplätzen die elektronische Parkscheibe nicht akzeptiert,da das ein Privatparkplatz sei und man sich nicht auf die Genehmigung des Kraftfahrtbundesamtes berufen kann weil es eben Privat sei. Man akzeptiere nur die Orginal Parkscheibe. War aber schon ein älterer Kommentar. Vieleicht gibt es ja jetzt eine ander Meinung.
    Was ist da dran?

  • Hallo Herr Luft, besitze auch eine elektronische Parkuhr (Park Lite). Habe aber die Erfahrung gemacht, dass sie vielfach übersehen wird und ich ein Knöllchen bekomme, obwohl sie an der vorgeschriebenen Stelle (auf der Beifahrerseite unten über der Umweltplakette ) ist. Laut Gesetz ist das Ordnungsamt nicht verpflichtet die Parkscheibe zu suchen. MfG


    • 2. soweit das Fahrzeug eine von außen gut lesbare Parkscheibe hat und der Zeiger der Scheibe auf den Strich der halben Stunde eingestellt ist, die dem Zeitpunkt des Anhaltens folgt.

      So steht es im §13 Abs 2 Nr. 2.
      Für die Parkscheibe gibt es definitiv keinen vorgeschriebenen Platz.
      Einzige Bedingung: von außen gut lesbare…

      Da müssen die Verkehrsüberwachungskräfte schon mal das Auto umrunden.

  • Was ist in der Zeit,die 30 Minuten Spanne zwischen der Ankunftzeit und das Automatische einstellen der Parkuhr. dazwischen kann man ja auch kontrolliert werden werden. da ist man ja nicht abgesichert

      • In Ihrem Text steht doch: „Sie stellen dann automatisch als Ankunftszeit eine halbe Stunde nach der aktuellen Uhrzeit ein. Beispiel: Sie parken um 16:30 beim Supermarkt ein – die Scheibe stellt die Ankunftszeit automatisch auf 17 Uhr“

        Macht keinen Sinn, dass die Parkuhr die Ankunftszeit automatisch eine halbe Stunde nach der tatsächlichen Ankunftszeit stellt. Im obigen Fall würde ich z.B. um 16:45 Uhr kontrolliert und bekomme einen Strafzettel.

          • So ein Quatsch, auch eine Scheibe aus Papier stelle ich auf die nächste halbe Stunde nach Ankunft. Werde ich um 16:45 kontrolliert, gibt es natürlich keinen Strafzettel. Leute Ihr wart doch alle mal in der Fahrschule, das ist ja hanebüchen …

  • Schönes Gerät. Da selbst hier in Flensburg immer mehr Supermärkte einen privaten „Abz***-Service“ einsetzen und ich gerne vergesse, eine Parkscheibe einzulegen, wäre eine Schwarze Version für mich perfekt 😉

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