Mit der Punktereform, die ab 1. Mai 2014 in Kraft tritt, werden nur noch Verstöße eingetragen, die die Verkehrssicherheit gefährden. Vergehen, die keine direkte Gefahr für die Verkehrssicherheit darstellen, werden nicht mehr mit Punkten bestraft. Außerdem werden die Bußgelder für manche Verstöße erhöht. Die wichtigsten Änderungen für häufige Vergehen auf einen Blick:
Vergehen | Bußgeld | Punkte |
---|---|---|
Bis 20 km/h zu schnell außerorts | 30 | 0 |
Bis 30 km/h zu schnell außerorts | 70 | 1 |
Bis 50 km/h zu schnell außerorts | 160 | 2 |
Bis 70 km/h zu schnell außerorts | 440 | 2 |
Über 70 km/h zu schnell außerorts | 600 | 2 |
Bis 20 km/h zu schnell innerorts | 35 | 0 |
Bis 25 km/h zu schnell innerorts | 80 | 1 |
Bis 40 km/h zu schnell innerorts | 160 | 2 |
Bis 50 km/h zu schnell innerorts | 200 | 2 |
Telefonieren während der Fahrt | 60 | 1 |
In Umweltzone ohne Plakette | 80 | 0 |
Fehlendes Kennzeichen | 60 | 0 |
Ohne wintertaugliche Bereifung | 60 | 1 |
Kinder nicht angeschnallt | 60 | 1 |
Rote Ampel überfahren (über 1 Sek.) | 200 | 2 |
Vorfahrt missachtet | 70 | 1 |
Gefährliches Überholmanöver | 100 | 1 |
Erster Verstoß gegen 0,5 Promille Grenze | 500 | 2 |
Fahren ohne Zulassung | 70 | 1 |
Diese Liste wird noch erweitert.
Viele weitere Verstöße und eventuell daraus resultierende Fahrverbote kann man z.B. auf http://www.bussgeld-info.de berechnen und einsehen. Mehr Infos zu den Basics der neuen Regelungen finden sich auch schon hier auf motoreport.de.
Die wichtigsten Infos zur Punktevergabe und zum -Abbau:
- Statt wie bisher bei 18 wird der Führerschein zukünftig bei acht Punkten entzogen.
- Für Verstöße oder Straftaten gibt es nur noch 1-3 Punkte, statt wie bisher 1-7:
– ein Punkt für Ordnungswidrigkeiten
– zwei Punkte für grobe Ordnungswidrigkeiten sowie Straftaten
– drei Punkte für Straftaten mit Entziehung der Fahrerlaubnis - Punkteabbau: Beim Stand von ein bis fünf Punkten kann durch ein freiwilliges Fahreignungsseminar ein Punkt abgebaut werden.
- Besserer Überblick über die Löschung von Punkten nach festen Tilgungsfristen:
– Ordnungswidrigkeiten mit 1 Punkt in 2.5 Jahren
– Ordnungswidrigkeiten und Straftaten, jeweils mit 2 Punkten, in 5 Jahre
– Straftaten mit 3 Punkten in 10 Jahren
Auf der Internetseite des Kraftfahrt-Bundesamtes kann man übrigens kostenlos Auskunft über seinen eigenen Punktestand erhalten.
Ich habe gehört, dass Fahreignungsseminare teurer werden. Stimmt das?
Ich mache gerade meinen Führerschein und hab echt Respekt vor dem ganzen Verkehrsrecht 🙁
Aber das wird schon 🙂
Vorsichtig fahren und dann läuft alles rund
Den Führerschein haben wir alle mal gemacht, keine Sorge das wird schon @jenny! Auch wenn man sich denkt, oh je wie soll das alles nur in den Kopf rein und dann auch noch beim Fahrenabrufbar sein! Das kriegste hin 😉
hast du inzwischen deinen Führerschein?
Ich hab nächste Woche theoretische Prüfung:) Bin aber gut vorbereitet, schätz ich mal!