Rechtliches

Reperaturen am Mietwagen?

Häufig sind hat man bei Vollkasko-versicherten Mietwagen noch eine hohe Selbstbeteiligung. Fährt man – beispielsweise einen Außenspiegel ab und hat das Auto noch mehrere Tage gemietet, ist die Versuchung groß, den Schaden selbst beim Autohaus des Vertrauens reparieren zu lassen. Ein neuer Spiegel kosten bei einem VW Golf geschätzte 100-120 Euro, der Selbstbehalt der Versicheurng ist 800 Euro. Sicherlich würde die Werkstatt der Vermietfirma höher abrechnen, eventuell muss man an die Vermietung dann über 500 Euro bezahlen.

Grundsätzlich gilt aber: Es ist fast nie erlaubt, Reparaturen an Mietwägen selbst durchzuführen oder durchführen zu lassen! In fast allen Vermietbedingungen der großen Vermietfirmen ist das festgelegt. Natürlich gibt es Ausnahmen, so beinhalten die Bedingungen meist einen Absatz, in dem geregelt ist, dass „geringfügige Reparaturen bis (z.B.) 30 EUR“, worunter z.B. eine defekte Lampe im Scheinwerfer fällt, selbst ausgeführt werden dürfen.

Man sollte also lieber einen geringere Selbstbeteiligung wählen und nie Schäden am Mietwagen selbst reparieren! Schäden müssen den Vermietungen immer gemeldet werden.

Über den Autor

Matthias Luft

Autor Matthias Luft faszinieren effiziente Motoren, moderne Designs und fortschrittliche Assistenzsysteme. Die neuesten Fahrberichte veröffentlicht er regelmäßig bei motoreport.de.

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