Am 30.11. war der Termin, um fristgerecht und ohne Angabe von Gründen die Kfz-Versicherung zu wechseln. Einige Verbraucher taten dies, denn durch den Wechsel sparen sie künftig viel Geld. Haben Sie auch die Kfz-Versicherung gewechselt oder haben Sie den Stichtag versäumt? Keine Sorge. Die gute Nachricht ist: Wie Sie noch nach dem 30.11. die Kfz-Versicherung wechseln können, erklären wir hier.
Nutzen Sie das außerordentliche Kündigungsrecht dank Beitragserhöhung
Autoversicherungen geben oft erst kurz vor dem oder nach dem 30.11. ihren Kunden Bescheid, dass für 2019 eine Beitragserhöhung ansteht. Auf diese Weise möchten sie Kündigungen verhindern. Fair finden die Verbraucherschützer diese Maßnahme nicht, weswegen sie ausdrücklich auf die Rechte der Versicherten hinweisen. So besteht ein außerordentliches Kündigungsrecht. Es besagt, dass Sie als Versicherter noch einen Monat nach der Kenntnisnahme der Prämienerhöhung ihre Kfz-Versicherung wechseln dürfen. Bei dieser Regelung ist der Wechselstichtag und damit der 30.11. nicht von Bedeutung. Schickt Ihnen Ihre Versicherung im Dezember eine Mitteilung, dass im kommenden Jahr höhere Prämien auf Sie zukommen, können Sie von diesem außerordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch machen. Und noch ein Tipp: Einige Versicherer verschleiern die Beitragserhöhung sehr geschickt. Auf diese Weise erkennt der Verbraucher nicht auf den ersten Blick, dass er im kommenden Jahr mehr zahlen muss. Nehmen Sie sich daher für das Schreiben Ihrer Versicherung Zeit und rechnen Sie genau nach. Alternativ dazu können Sie beim Versicherungsgeber anrufen und konkret nachfragen. Gelegentlich werden Sie darauf hingewiesen, dass Ihr Fahrzeug nur in eine andere Typ- oder Regionalklasse umgestuft wird und deshalb ein erhöhter Versicherungsbetrag künftig fällig wird. Auch in diesem Fall greift das Recht zur außerordentlichen Kündigung. Sie nehmen diese schriftlich binnen vier Wochen nach Kenntnisnahme der Erhöhung vor und verweisen in Ihrem Schreiben explizit auf die Beitragserhöhung. Fertig!
Sonderkündigungsrecht bei Fahrzeugwechsel
Ein Fahrzeugwechsel ist ein weiterer Grund, der ein Sonderkündigungsrecht bei der Kfz-Versicherung ermöglicht. Wenn Sie ein neues bzw. gebrauchtes Fahrzeug anmelden, können Sie eine neue Autoversicherung abschließen. Selbstverständlich ist der Abschluss unabhängig vom Stichtag Ende November. Sie können bei Ihrer bisherigen Kfz-Versicherung bleiben, aber Sie haben ebenfalls die Möglichkeit, sich einen neuen Anbieter zu suchen. Es empfiehlt sich, bei Vergleichsportalen wie verivox.de einen objektiven und schnellen Versicherungsvergleich durchzuführen, um nachhaltig an Kosten zu sparen.
Versicherungswechsel bei Schadenfall
Neben der Beitragserhöhung und dem Fahrzeugwechsel gibt es noch einen dritten Grund, der Ihnen ein Sonderkündigungsrecht einräumt: ein Schadenfall. Sobald Sie Ihrer Kfz-Versicherung einen Schadenfall melden, können Sie anschließend den Vertrag kündigen. Damit ist weder der Stichtag im November entscheidend noch die Tatsache, ob die Versicherung den Schadenfall übernimmt oder nicht. Ist dieser Sachverhalt geklärt, können Sie die Kfz-Versicherung kündigen. Das Kündigungsschreiben muss bei der Versicherung innerhalb von einem Monat eingehen.