Rechtliches

Strafzettel: Lohnt sich der Einspruch?

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Vielen ist es schon einmal passiert: Man stand etwas zu lange im eingeschränkten Halteverbot oder der Parkschein ist schon abgelaufen: Schon hat man einen oder mehrere Strafzettel am Fahrzeug. So ging es mir vor einigen Wochen, als ich fast eine Stunde zu spät zurück zu meinem Auto kam, das mit schon abgelaufenem Parkschein an der Straße stand. Am Scheibenwischer hing ein rot-weißer, noch per Hand ausgefüllter Zettel. Da dieser aufgrund des Regens extrem durchnässt war, entschied ich mich, erst mal auf den Brief per Post zu warten, um Klarheit zu haben. Werden Strafzettel, die am Scheibenwischer klemmen, nicht innerhalb der ersten Wochen bezahlt, kommen diese nämlich immer noch einmal per Post an den KFZ Halter – zusätzliche Gebühren werden nicht berechnet, es könnte ja auch jemand den Strafzettel vom Fahrzeug weggenommen haben.

Aus dem Brief ging mein Parkvergehen dann genau hervor und ich überwies direkt die 15 EUR Verwarngeld an die örtliche Gemeinde.

Einige Wochen später kam ein Brief per Einschreiben aus der zentralen Bußgeldstellte in Viechtach („Zentrale Bußgeldstelle im Bayerischen Polizeiverwaltungsamt“) – fast jeder Blitzer oder Strafzettel wird von dort aus bearbeitet oder verschickt. In dem Schreiben stand nun, dass ich für das Parkvergehen 38,50 EUR bezahlen sollte – absolut verwundert, wieso ich nun nochmal zur Kasse gebeten werde, kontrollierte ich im Onlinebanking, ob meine erste Überweisung i.H.v. 15 EUR auch rausgegangen sei – und siehe da: Das Geld wurde mir zurückgebucht, da ich eine Zahl der Kontonummer vergessen hatte – ich hatte im Prinzip also nicht bezahlt.

Bevor ich 38,50 EUR, also mehr als doppelt so viel bezahlte, entschied ich mich, der Zentralen Bußgeldstelle in Viechtach zunächst mal ein Fax mit einer Erklärung zu schreiben, dass das Geld zurückgebucht wurde und ich das leider nicht sofort bemerkt habe. Einige Tage danach bekam ich eine Antwort per Post: Meine Anfrage per Fax sei als Einspruch zu werten. Würde ich nicht umgehend die 38,50 EUR bezahlen würde man ein Gerichtsverfahren einleiten, mit dem dann immense Kosten verbunden wären usw… Genervt von der massiven Bürokratie aus Viechtach habe ich dann 38,50 EUR überwiesen.

Ein „Einspruch“, diese Möglichkeit ist eigentlich dafür vorgesehen, dass man einem Verwarn-/Bußgeld widerspricht, wenn man es für nicht rechtens hält, lohnt sich in den meisten Fällen auf keinen Fall. Geht es um eine längere Zeit des Führerscheinentzugs, kann man sicherlich mit einem Verkehrsanwalt und einem Einspruch etwas bewirken. Handelt es sich aber um Strafen unter 100 EUR und „Kleinigkeiten“ wie Parkvergehen, muss man im schlimmsten Fall wesentlich mehr als die ursprüngliche Strafe.

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Über den Autor

Matthias Luft

Autor Matthias Luft faszinieren effiziente Motoren, moderne Designs und fortschrittliche Assistenzsysteme. Die neuesten Fahrberichte veröffentlicht er regelmäßig bei motoreport.de.

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