Das stimmt nicht immer. Kfz bis 3,5 Tonnen dürfen nämlich auf zwei- und mehrspurigen Fahrbahnen innerorts auch rechts überholen, im Rahmen der erlaubten Geschwindigkeit natürlich. Ausnahmen gibt es auch auf der Autobahn: In einem Stau oder bei zäh fließendem Verkehr darf hier rechts schneller gefahren werden.