Auf diesen Autoirrtum machte vor ein paar Tagen der Kennzeichen-Blog aufmerksam: Es ist nicht erlaubt, sein Kennzeichen seinen eigenen Wünschen anzupassen. Dazu zählt es z.B. das EU-Wappen zu überkleben. Auch die hin und wieder zu sehenden Wappen eines Fußballvereins oder einer Region inmitten der EU-Sterne sind nicht erlaubt.
In der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) heißt es nämlich:
“Kennzeichenschilder dürfen nicht zusätzlich mit Glas, Folien oder ähnlichen Abdeckungen versehen sein (§ 10 FZV)
Tut man es dennoch, muss man mit rechtlichen Konsequenzen rechnen. Bei einer Dame, die das EU-Symbol mit einer Deutschlandflagge überklebt hatte, wurde in einem Schreiben seitens der Behörden aufgefordert, die Mängel zu beheben oder das Fahrzeug außer Betrieb setzen zu lassen. (Zum Urteil/Gesetzestext)