Der Verbandskasten ist kein Teil, das man auf eigenen Wunsch im Auto mitführen kann: Es ist gesetzlich geregelt, dass er mitgeführt werden muss – genau wie dessen Inhalt. Gerät man in eine Polizeikontrolle, wird häufig auch kontrolliert, ob ein Verbandskasten an Bord ist. Es gibt auch Kontrollen, die nur dafür stattfinden.
Viele Autofahrer haben zwar einen Verbandskasten dabei, oft ist er aber abgelaufen. Wer denkt, dass es ein „Mindesthaltbarkeitsdatum“ nur bei Lebensmitteln gibt, täuscht sich: Auch Verbandskästen dürfen nur bis zu einem bestimmten Datum verwendet werden. Stößt die Polizei auf einen „abgelaufenen“ Kasten, verhält es sich so, als hätte man gar keinen dabei. Man sollte deshalb regelmäßig – mindestens einmal im Jahr – das Ablaufdatum des Verbandskastens prüfen. Das Datum steht auf der Außenseite der Verpackung. Hitze und Kälte haben nämlich Einfluss auf die Klebefähigkeit der Heftpflaster.
In § 35h der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) ist geregelt, dass ein Verbandskasten mitgeführt werden muss. Die DIN 13164 regelt, was im Verbandskasten vorhanden sein muss. Dazu liegt auch immer ein Inhaltsverzeichnis bei.
- 1 Heftpflaster mit den Abmessungen 5 m x 2,5 cm DIN 13019-A
- 8 Wundschnellverbände mit jeweils 10 cm x 6 cm DIN 13019-E
- 3 Verbandspäckchen 8 x 10 cm DIN 13151-M
- 1 Verbandspäckchen 10 x 12 cm DIN 13051-G
- 2 Verbandstücher für Brandwunden DIN 13125-BR
- 1 Verbandstuch 60 x 80 cm DIN 13152-A
- 6 Kompressen 100 mm x 100 mm
- 1 Rettungsdecke mit den Mindestmaßen 2,1 m x 1,6, Mindestfoliendicke 12 µm
- 2 Fixierbinden DIN 61634-FB 6 oder Mullbinden DIN 61631-MB-6 CV/CO
- 3 Fixierbinden DIN 61634-FB 8 oder Mullbinden DIN 61631-MB-8 CV/CO
- 2 Dreieckstücher DIN 13168-D
- 1 Schere DIN 58279 A 145
- 4 Einmalhandschuhe DIN EN 455-1 und DIN EN 455-2
- 1 Erste-Hilfe-Broschüre als Anleitung für den Erste-Hilfe-Fall
Hat man alles an Bord und ist das Haltbarkeitsdatum des Verbandskastens nicht abgelaufen, kann die Reise los gehen. Grundsätzlich ist man dann bei Polizeikontrollen auf der sicheren Seite, viel wichtiger ist aber, dass man bei Unfällen ordnungsgemäß erste Hilfe leisten kann. Ein praktischer Nebeneffekt des Mitführens eines Verbandskasten ist außerdem, dass man auch kleine Verletzungen damit behandeln kann, beispielsweise auf einer Reise mit Kindern. Pflaster oder ein Verband können nicht nur bei Verkehrsunfällen sondern auch bei Schnittverletzungen o.Ä. sehr hilfreich sein!
Verbandskasten und Warndreieck sind bei Neuwägen nicht immer automatisch mit dabei! Überprüfen Sie also auch bei einem Neu- oder Gebrauchtwagenkauf, ob Sie alles dabei haben.
[…] gibt mittlerweile interessante Umfrageergebnisse darüber, was die Autoteilnehmer an „Wissen“ im Straßenverkehr zum Einsatz bringen können und viel wichtiger, was davon auch wirklich […]
Die wichtigsten Infos zum Verbandskasten klar aufgeschlüsselt, die meisten Autofahrer denken nicht immer daran!
[…] Auto-Kennzeichen gehört zum Auto wie die TÜV-Plakette und der Verbandskasten. Es ist wichtig zur Fahrerermittlung bei Unfällen oder Blitzern. Die wichtigen Merkmale des […]
Ein sehr schöner Artikel, den ich nur unterstützen kann.
Oft wurde jedoch darüber diskutiert, gegen was ich überhaupt verstoße wenn der Verbandkasten abgelaufen ist. Im §34h StVZO steht schließlich nur, dass Verbandmaterial mitgeführt werden muss.
Die Antwort dafür findet Ihr auf der Website von Wolfgang Teusch
http://wolfgang-teusch.de/index.php/blogbeitraege/39-verkehrsrecht/35-bekommt-man-eine-strafe-fuer-einen-abgelaufen-verbandkasten-im-auto