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Was sogar erfahrene Autofahrer oft nicht wissen

Deutschland ist das Land der Autofahrer. Nicht umsonst kommen viele der bekanntesten und beliebtesten Automarken von hier. Und auch die teilweise unbeschränkten Geschwindigkeiten auf den Autobahnen sind weltweit einmalig. Viele Menschen zieht es auf diese Straßen, um dem Rausch der Geschwindigkeit zu frönen. Während den einen Online Casino Freispiele ohne Einzahlung den Thrill geben, finden die anderen ihn auf deutschen Autobahnen. Und wer gern schnell fährt und protzige Karossen liebt, weiß sicherlich auch genau darüber Bescheid, wie der Straßenverkehr geregelt wird. Das sollte man zumindest annehmen. Oftmals entspricht diese Vorstellung jedoch nur einem Wunsch. Die folgenden Gegebenheiten sind selbst erfahrensten Autofahrern nicht immer bekannt.

Niemals barfuß fahren!

Wer ein Auto steuert, sollte immer ein festes Schuhwerk tragen. Barfuß zu fahren, ist dabei keine Option. Derartige Informationen werden viele PKW-Fahrer schon in der Fahrschule bekommen haben. In der Realität gibt es eine solche Regelung aber gar nicht. Theoretisch ist es erlaubt, in Schlappen, mit Flip-Flops am Fuß oder ganz ohne Fußbekleidung das Fahrzeug zu führen. Ob sich dies so angenehm am Fuß anfühlt, ist jedoch eine Frage, die durch die individuellen Vorlieben geklärt werden muss. Und sollte es zum Unfall kommen, wird die Versicherung ganz genau überprüfen, ob das fehlende oder lockere Schuhwerk ein ausschlaggebender Faktor in der Entstehung war. Auch wenn es kein konkretes Verbot gibt, sollte somit immer selbst abgewogen werden, ob sich ein solches Risiko lohnt.

Wer auffährt, ist schuldig?

Grundsätzlich entspricht diese Aussage der Wahrheit. Es liegt immer im Aufgabenbereich eines PKW-Fahrers, diesen im Griff zu haben und auf alle Eventualitäten vorbereitet zu sein. Dies bedeutet, dass die Augen immer nach vorn gerichtet sein sollten, um im Fall der Fälle schnell abbremsen zu können. Wer nicht aufpasst und auffährt, wird dafür durch die Schuld am Unfall und aufkommende Kosten bestraft. Allerdings gibt es hier eine Ausnahme. Bremst ein vorausfahrendes Auto plötzlich vor einer grünen Ampel oder einem Blitzer, kann der Führer dieses Fahrzeugs ebenfalls eine Mitschuld zugesprochen bekommen. Das Beweisen dieser Mitschuld ist aber kaum möglich, sollten keine Videoaufzeichnungen vorliegen. Es lohnt sich deshalb in jedem Fall, vorausschauend zu fahren und den Mindestabstand zum vorausfahrenden Fahrzeug einzuhalten.

Müssen Fahrräder auf dem Radweg fahren?

Die Straße gehört den Autos, LKWs und Motorrädern. Das ist zumindest die Auffassung vieler Autofahrer. Bewegen sich dann Radfahrer auf der Straße und es muss abgebremst werden, führt dies schnell zum Konflikt. Schließlich dürfen diese dort nicht fahren und müssen den Radweg benutzen. Auch dies ist ein Irrtum. Radfahrer sind nur verpflichtet, speziell ausgeschilderte Radwege zu benutzen. Dies zeigt sich durch ein bestimmtes blaues Verkehrsschild mit einem abgedruckten Fahrrad. Fehlt dieses Verkehrszeichen, können Radfahrer frei entscheiden, ob sie sich auf der Straße oder einem anderen Weg fortbewegen möchten.

Oftmals sind die Fußgängerwege so schmal und schlecht befestigt, dass ein Fahren dort unmöglich oder sehr gefährlich wird. Wer einen Radfahrer vor sich auf der Straße fahren sieht, sollte deshalb nicht wütend werden, sondern einen guten Zeitpunkt zum Überholen abwarten und ruhig bleiben. Aggressionen sind im Straßenverkehr ohnehin schon überrepräsentiert.

Der Seitenstreifen ist keine zusätzliche Spur

Die angesprochenen Aggressionen kommen häufig auch bei Menschen auf, die im Stau stehen. Vor allem ist dies dann der Fall, wenn besonders schlaue Fahrer denken, sie könnten dem Warten durch ein Überholen auf dem Seitenstreifen entfliehen. Beginnt ein Autofahrer mit einer solchen Aktion, ziehen andere meist schnell nach. Doch all diese Menschen begehen ein verkehrswidriges Verhalten. Auf dem Seitenstreifen darf nur im Notfall gehalten werden. Es handelt sich in keinem Fall um einen zusätzlichen Fahrstreifen. Selbst wenn die nächste Ausfahrt nur 100 Meter entfernt ist, muss im Stau abgewartet werden, bis dieser sich langsam vorwärts geschoben hat.

Abstand beim Überholen ist nicht vorgeschrieben

Wie die Zahlungsmethoden beim Gaming sind auch die Verständnisse von angemessenen Abständen beim Überholen sehr vielfältig. Vor allem Radfahrer müssen darunter häufig leiden, indem sie von einem heranrauschenden Fahrzeug mit minimalem Abstand überholt werden. Dies ist keinesfalls erlaubt. Es ist tatsächlich so, dass der Seitenabstand beim Überholen frei gewählt werden kann. Allerdings beginnt diese freie Wahl innerorts erst bei 1,5 Metern und außerorts bei 2 Metern. Ob dann 2 oder 2,5 Meter eingehalten werden, ist egal. Liegt der Wert jedoch unter der Vorgabe, handelt es sich um verkehrswidriges Verhalten. Vorsicht und Rücksicht sollten hier die höchste Prämisse sein.

Gibt es auf der Autobahn eine Mindestgeschwindigkeit?

In der Fahrschule wird fälschlicherweise oft davon ausgegangen, dass auf einer Autobahn mindestens 60 km/h schnell gefahren werden muss. Doch diese Mindestgeschwindigkeit ist nicht festgeschrieben. Tatsächlich ist es so, dass sich dort nur Fahrzeuge bewegen dürfen, die es schaffen, ein Tempo von mindestens 60 km/h zu erreichen. Es ist jedoch nicht erforderlich, dass dieser theoretische Wert auch in die Tat umgesetzt wird. Kann ein Traktor eigentlich 65 km/h schnell fahren, bewegt sich aber nur mit 40 km/h voran, ist dies kein Problem. Verfügt ein Fahrzeug jedoch nur über eine Höchstgeschwindigkeit von 59 km/h und reizt diese dauerhaft vollständig aus, ist es nicht erlaubt, dieses Fahrzeug auf einer Autobahn zu nutzen.

Über den Autor

Matthias Luft

Autor Matthias Luft faszinieren effiziente Motoren, moderne Designs und fortschrittliche Assistenzsysteme. Die neuesten Fahrberichte veröffentlicht er regelmäßig bei motoreport.de.

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