Mietwagen Rechtliches

Mietwagen: Zweitfahrer eintragen nicht vergessen!

Wer eine längere Geschäfts- oder Urlaubsreise mit dem Mietwagen unternimmt, fährt selten die ganze Strecke allein. Mietwägen dürfen von verschiedenen Personen, nicht nur vom Mieter bewegt werden. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass andere Fahrer als der Mieter als Zusatzfahrer eingetragen sind! Fährt jemand mit einem Mietwagen, der nicht als Fahrer bei der Autovermietung eingetragen wurde und verursacht einen Unfall, kann die Vollkaskoversicherung ihre Leistung verweigern. Manche Fahrzeugklassen, z.B. besonders hochwertige Fahrzeuge dürfen auch erst ab bestimmten Altersgrenzen (21, 23, 25 Jahren) gefahren werden. Verursacht ein jüngerer Fahrer einen Unfall, muss auch hier die Vollkaskoversicherung nicht zahlen.

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Lassen Sie deshalb immer jeden weiteren Fahrer bei der Autovermietung eintragen! Normalerweise muss der Zweitfahrer bei der Abholung des Fahrzeuges mit anwesend sein und Führerschein und Ausweis vorlegen.

Bei ADAC-Tarifen ist der Zweitfahrer meist kostenlos, mittlerweile sind aber bei den normalen Tarifen Aufschläge die Regeln, z.B. 6 EUR / Tag pro Zusatzfahrer.

Tipp: Bei vielen Autovermietungen kann man auch nachträglich bei einer beliebigen Station einen Zweitfahrer hinzufügen! [/box]

 

Über den Autor

Matthias Luft

Autor Matthias Luft faszinieren effiziente Motoren, moderne Designs und fortschrittliche Assistenzsysteme. Die neuesten Fahrberichte veröffentlicht er regelmäßig bei motoreport.de.

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