Rechtliches

Kasko, Vollkasko und Haftpflicht einfach erklärt.

Kasko, Vollkasko und Haftpflicht einfach erklärt.

Was bedeuten Kasko, Vollkasko und Haftpflicht? Welche dieser Versicherungen benötige ich, welche sind die richtigen für mich? Grundsätzlich gilt: Die Haftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung. Ohne Sie kann das Fahrzeug bei der KFZ-Zulassungsstelle nicht für den Straßenverkehr zugelassen werden. Die Haftpflichtversicherung bezahlt Schäden an anderen Fahrzeugen oder Gegenständen, die durch Sie verursacht wurden. Die Kasko-und Vollkaskoversicherung ist einen freiwillige Zusatzversicherung. Sie bezahlt auch Schäden am eigenen Fahrzeug und werden deshalb bei neueren Fahrzeugen oft dazugebucht. Lesen Sie in der Übersicht, was genau die einzelnen Versicherungen abdecken.

Haftplfichtversicherung (immer benötigt)

Jeder Verkehrsteilnehmer braucht eine Haftpflichtversicherung für sein Fahrzeug. Diese muss bei der Zulassung des KFZ der Behörde vorgelegt werden. Ohne Haftpflichtversicherung wird das Auto nicht im Straßenverkehr zugelassen. Die Haftpflichtversicherung deckt, wie der Name schon sagt, die Haftpflicht des Fahrers gegenüber Geschädigten ab.
Beispiel: Sie fahren auf ein an der roten Ampel stehendes Auto von hinten auf. Sie müssen, da sie schuld waren, gegenüber dem Besitzer des Autos, auf das Sie aufgefahren sind, haften. Hier springt die Haftpflichtversicherung ein und bezahlt den Schaden am andern Fahrzeug. Der Schaden an ihrem eigenen Fahrzeug wird aber nicht übernommen. Das würde nur einen Vollkaskoversicherung zahlen.

 

Kaskoversicherung (optional)

Die Teilkaskoversicherung ist eine Versicherung, die Schäden am eigenen Fahrzeug abdeckt. Sie bietet einen zusätzlichen Schutz zur Kfz-Haftpflichtversicherung.

Durch eine Teilkaskoversicherung ist man in folgenden Fällen versichert:

  • Brand oder Explosion
  • Diebstahl inklusive Einbruchteilediebstahl oder Raub
  • unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung.
  • Zusammenstoß mit Haarwild, während das Fahrzeug in Bewegung ist.
  • Glasbruchschäden
  • Schäden der Verkabelung durch Kurzschluss (Schmorschäden)
  • Marderbiss ohne Folgeschäden

 

Vollkaskoversicherung (optional)

Sie ist der „volle Schutz“ für Ihr Fahrzeug. Die Vollkaskoversicherung schließt meist die Kaskoversicherung mit ein. Im Gegensatz zur Haftpflichtversicherung bezahlt diese auch Schäden am eigenen Fahrzeug, die Sie selbst verursacht haben. Häufig haben Vollkaskoversicherungen einen Selbstbehalt, der im Schadensfall zu zahlen ist.
Beispiel: Beim rückwärts Einparken fahren Sie gegen einen großen massiven Stein. Ihr Fahrzeug ist hinten stark beschädigt. Die Reparatur kostet 2.500 EUR. Sie haben einen Vollkaskoversicherung mit 250 EUR Selbstbehalt. In diesem Fall zahlen Sie den Selbstbehalt von 250 EUR an die Versicherung, den Rest übernimmt Sie.

Um die günstigste Kfz-Versicherung zu finden empfehlen wir explizit den übersichtlichen Vergleich dieser Vergleichsseite.

Über den Autor

Matthias Luft

Autor Matthias Luft faszinieren effiziente Motoren, moderne Designs und fortschrittliche Assistenzsysteme. Die neuesten Fahrberichte veröffentlicht er regelmäßig bei motoreport.de.

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