Rechtliches

Mein neues Auto hat doch Vollkasko.

Richtigen Tarif bei Versicherung wählen!

Uns wurde der Irrtum gemeldet, dass KFZ-Versicherungen automatisch entsprechende Tarif je nach Wert des Fahrzeuges bucht. Das stimmt selbstverständlich nicht! Hat man beispielsweise einen 10 Jahre alten Kleinwagen, der momentan etwa 2.000 EUR wert ist, lohnt es sich nicht, diesen mit einer Vollkaskoversicherung abzudecken. Man hat dann meist nur die vorgeschriebene Haftpflichtversicherung. Man verkauft seinen alten Kleinwagen und kauft sich einen Neuwagen, dessen Wert ist beispielsweise 20.000 EUR. Meldet man nun seiner Versicherung die Daten des neuen Fahrzeugs, wird die Versicherung das Fahrzeug nicht automatisch vollkasko-versichern! Dies müssen Sie beim melden des neuen Fahrzeugs unbedingt mit angeben, entsprechend steigt dann natürlich auch der Tarif.

 

Kasko, Vollkasko und Haftpflicht einfach erklärt.

Was eigentlich der Unterschied zwischen Kasko, Vollkasko und Haftpflicht ist, erklären wir ausführlich in diesem Artikel.

Denken Sie daran: Wenn Sie ein altes, geringwertiges Fahrzeug nur mit Haftplfichtversicherung  gefahren sind und sich einen höherwertigen Neuwagen kaufen, ist dieses Fahrzeug nicht automatisch vollkaskoversichert! Sie selbst müssen der Versicherung melden, dass Sie für Ihren Neuwagen einen Vollaskoschutz wünschen, denn Schäden am eigenen Fahrzeug werden nur von einer Haftplfichtversicherung nicht bezahlt!

 

Über den Autor

Matthias Luft

Autor Matthias Luft faszinieren effiziente Motoren, moderne Designs und fortschrittliche Assistenzsysteme. Die neuesten Fahrberichte veröffentlicht er regelmäßig bei motoreport.de.

4 Kommentare

  • […] Kunden sollten unbedingt auf Details achten, nicht alle Policen bieten den gleichen Versicherungsschutz. Versicherten wird daher dringend empfohlen, sich alle Versicherungsbedingungen ganz genau anzusehen. Es gibt oft Voraussetzungen, die für eine bestimmte Leistung unbedingt erfüllt sein müssen. Die Deckungssumme sollte in der Regel nicht weniger als 100.000 Euro betragen, zudem sollte der Schutz auch gemietete Fahrzeuge im Ausland miteinschließen. Eine Kaskoversicherung sollte dem BdV zufolge so gewählt werden, dass sie auch dann einen Schaden regulieren kann, wenn grobe Fahrlässigkeit seitens des Verbrauchers vorliegt. Schäden durch Wildunfälle, die beispielsweise durch Zusammenstöße mit Tieren verursacht wurden, sollten ebenfalls abgedeckt sein. Autofahrer sollten immer konkret abwägen, ob sich Rabatte bei der Vereinbarung einer Werkstattbindung wirklich lohnen. Dringend absehen sollte man von einer Insassen-Unfallversicherung, da die Kfz-Haftpflichtversicherung diesbezügliche Ansprüche abdeckt. Was man außerdem nicht vergessen sollte: Hat man viele Jahre z.B. ein altes Auto nur mit einer Haftpflichtversicherung versichert, wird der Anbieter beim Kauf eines neuen, evtl, höherwertigen Fahrzeugs dieses nicht automatisch Vollkasko-versichern. […]

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